Liebe Fahrschüler (m/w/d),
Leider müssen wir euch mitteilen, dass ab Sonntag, den 10. Januar 2021, gemäß der
Zweiten Änderung der SARS-CoV-2 Verordnung Folgendes gilt:
Fahrschulen dürfen zunächst bis 31. Januar 2021 weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten.
Theoretische Fahrerlaubnisprüfungen können unter Einhaltung geltender Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin durchgeführt werden.
Praktische Fahrerlaubnisprüfungen werden nicht durchgeführt.
Das Fahrschule Am U-Rudow Team